SG Rotation Prenzlauer Berg e.V.

SG Rotation
Prenzlauer Berg e.V.

Sport ist im Verein immer noch am schönsten.

Abteilungen

Zur Zeit gibt es folgende Abteilungen in unserem Verein (alphabetische Reihenfolge): Basketball, Fußball, Gymnastik, Handball, Hockey, Tanzen, Tischtennis und Volleyball. ABTEILUNGEN

Geschichte

In unserem Verein wird Höchstleistung vollbracht: Von Aktiven, Ehrenamtlichen und Sponsoren. Die Erfolge unserer mehr als 60jährigen Geschichte sind der Beweis. GESCHICHTE

Downloads

Hier finden Sie die Satzung, Beitragsordnung und weitere Dokumente zum Download sowie den Verweis auf die Downloadbereiche der einzelnen Abteilungen. DOWNLOADS

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Abteilungen

Basketball

Seit dem 1. Januar 2016 gibt es nun auch eine Basketball-Abteilung in unserem Verein. Derzeit trainieren 15 Mitglieder, Ansprechpartner ist Ivo Hellwig.

Fußball

Sie mögen es ehrlich. Sie mögen es unkompliziert. Sie halten gern den Ball flach. Wir auch! Wir sind über 450 Fußballer der SG Rotation Prenzlauer Berg.
zur Abteilung Fußball

Gymnastik

Wer rastet, der rostet! Durch regelmäßiges Training können Muskelmasse und muskuläre Leistungsfähigkeit bis ins hohe Alter erhalten werden.

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Geschichte des Vereins

1950 wurde die "BSG Rotation Prenzlauer Berg im gleichnamigen Bezirk gegründet. Sie ging aus der 1949 gegründeten BSG Grafik / Rotation hervor. Damit erhielten die Beschäftigten der polygraphischen Betriebe eine Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen.

Durch eine gute materielle und finanzielle Basis konnte sich unsere Sportgemeinschaft in all den Jahren zielgerichtet im Breiten- und Leistungssport entfalten.

Ein besonderes Augenmerk wurde stets auf die Nachwuchsentwicklung gelegt. Der Mitgliederanteil der Kinder und Jugendlichen betrug immer über 50%.

Im Leistungssport errangen unsere Sportler einige Meistertitel und Pokalsiege und gewannen auch internationale Turniere. Das gilt auch für unseren Nachwuchs, der darüber hinaus unzählige Spartakiade-Medaillen erkämpfte. Frauen- und Männermannschaften spielten in der Oberliga und Liga mit. Als sich im Herbst 1989 ein gesellschaftlicher Umbruch vollzog, veränderten sich auch die Bedingungen des Sports und seiner Finanzierung. Wir stellten uns gemeinsam den neuen Herausforderungen und entwickelten mit viel Elan und erfolgreich unsere sportliche Basis weiter. Dabei waren uns sind die vielen ehrenamtlich tätigen Übungsleiter, Trainer und Eltern eine unerlässliche Hilfe.

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Vorstand

Vorstandsmitglieder

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Downloads

Hier finden Sie alle wichtigen Dateien zum Download. Diese Dokumente gelten für den Hauptverein bzw. abteilungsübergreifend.

Achtung! Aufnahme- und Austrittsanträge sind Sache der einzelnen Abteilungen. Die Formulare gibt es dort.

Aktuelle Satzung (September 2023)
Beitragsordnung (Dezember 2014)
Hinweise zur Haftpflicht
Schadensanzeige Haftpflicht
Schadensanzeige Unfall

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Beitragsordnung der SG Rotation Prenzlauer Berg e.V.

Aufgrund § 12 Nr. 2 der Satzung beschließt der Vorstand des Vereins am 08.12.2014 folgende Beitragsordnung zum 01.01.2015:
Präambel
Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gehört zur satzungsmäßigen Pflicht eines jeden Mitglieds. Dieser Beitrag dient zur Sicherung aller Vereinsaufgaben und stellt kein Guthaben des Mitglieds dar.

§ 1 Grundsätze

  1. Die Beitragszahlung ist eine Bringpflicht der Mitglieder.
  2. Der Mitgliedsbeitrag zur Sicherung der Vereinsaufgaben (gemäß § 2 Nr. 4 i.V.m. § 7 Nr. 3 der Satzung) besteht aus:
    1. Vereinsbeitrag (durch Beschluss der Gesamtmitgliederversammlung),
    2. Abteilungsbeitrag (durch Beschluss der Abteilungsmitgliederversammlung),
    3. Investitionsumlagen (durch Beschluss der Abteilungsmitgliederversammlung),
    4. Gebühren (durch Beschluss des Vereinsvorstandes).

§ 2 Beitragssätze

  1. Der Vereinsbeitrag beträgt pro Kalenderjahr
    1. für Vollzahler
    . aktive Mitglieder im Wettkampfbetrieb 120,00 €
    . im Breiten-, Ausgleichs- und Freizeitsport 96,00 €
    2. für ermäßigte Zahler
    . Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 96,00 €
    . Auszubildende, Schüler, Studenten bis 27 Jahre 96,00 €
    . Rentner/Pensionäre 96,00 €
    3. Ehrenmitglieder und Fördermitglieder sind beitragsfrei.
    4. Übungsleiter können durch Beschluss der jeweiligen Abteilungsleitungen beitragsfrei gestellt werden.
    5. Zur Förderung der ehrenamtlichen Arbeit können Vorstandsmitglieder des Vereins bzw. der Abteilungen durch Beschluss des Vereins- bzw. der jeweiligen Abteilungsleitungen beitragsfrei gestellt werden.
    6. Die jeweiligen Abteilungsleitungen können auf Antrag in besonders begründeten Fällen den Vereinsbeitrag eines Mitglieds ermäßigen oder stunden, gemäß der Vorgaben des LSB und der Finanzbehörde zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit des Vereins.
  2. Abteilungsbeiträge
    1. Abteilungsbeiträge sind Abgaben, die zur finanziellen Absicherung sportartentypischer regelmäßiger Aufwendungen nötig sind.
    2. Die jeweiligen Abteilungsleitungen können auf Antrag in besonders begründeten Fällen den Abteilungsbeitrag eines Mitgliedes ermäßigen oder stunden.
  3. Investitionsumlagen
    1. Investitionsumlagen sind besondere Aufwendungen oder Abgaben zur Anschaffung spezieller Sportmaterialien (siehe Erlass des BMF vom 22.12.1995; Bundessteuerblatt 1996 I S 51).
    2. Die Umlagen müssen die einzelnen Abteilungsleitungen über Höhe und Dauer innerhalb ihrer Mitgliederversammlung selbst beschließen. Die Investitionsumlage ist auf einen Betrag je Mitglied von maximal 5.113,00 € über einen Zeitraum von 10 Jahren begrenzt. Die Investitionsumlage darf die Obergrenze von 1.000,00 € pro Jahr nicht übersteigen (§ 7 Nr. 3 der Satzung).
  4. Gebühren
    1. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt einmalig 1/12 des Vereinsbeitrages eines Kalenderjahres. Die Abteilungen sind berechtigt, Zuschläge zur Aufnahmegebühr zu erheben. Über die Höhe der Zuschläge beschließen die jeweiligen Abteilungsmitgliederversammlungen.
    2. Im Falle von Zahlungsrückständen beträgt die Mahngebühr 5,00 € für die 1. schriftliche Mahnung durch die jeweilige Abteilungsleitung und 10,00 € für die 2. Mahnung (Einschreiben mit Rückschein) – siehe auch § 3 Absatz 3 Nr. 2 dieser Beitragsordnung.

§ 3 Beitragszahlung

  1. Zahlungsrhythmus/Fälligkeit
    1. Die Beitragszahlung hat mindestens halbjährlich im Voraus,
    . für das 1. Kalenderhalbjahr spätestens bis Ende Januar,
    . für das 2. Kalenderhalbjahr spätestens bis Ende Juli
    zu erfolgen.
    2. Andere Zahlungsrhythmen und Fälligkeiten können die jeweiligen Abteilungsleitungen auf Antrag gewähren.
    3. Bei Eintritt im laufenden Kalenderhalbjahr ist pro Monat 1/12 der Jahressumme aus Vereinsbeitrag, Abteilungsbeitrag und Investitionsumlage bis zum Anschluss an das folgende Kalenderhalbjahr zu entrichten. Diese Zahlung hat innerhalb von 4 Wochen nach Bestätigung des Aufnahmeantrages durch die jeweilige Abteilungsleitung zu erfolgen.
  2. Zahlungsart
    1. Die Zahlung erfolgt per Dauerauftrag oder per Überweisung auf das Bankkonto der jeweiligen Abteilung.
    2. Andere Zahlungsarten können die jeweiligen Abteilungsleitungen auf Antrag gewähren.
  3. Zahlungsrückstände
    1. Zahlungsrückstände von 2 Monaten ab Fälligkeit werden mündlich oder per E-Mail durch den jeweiligen Abteilungskassierer angemahnt, hierfür werden noch keine Gebühren erhoben. In diese Aufgabe werden die Trainer und Übungsleiter einbezogen.
    2. Bei 3 Monate ab Fälligkeit weiterhin bestehenden Zahlungsrückständen erfolgen maximal zwei schriftliche Mahnungen durch die jeweiligen Abteilungsleitungen (Gebühren siehe § 2 Absatz 4 Nr. 2 dieser Beitragsordnung).
    3. Bei Erfolglosigkeit beschließt die jeweilige Abteilungsleitung über die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Kosten und Gebühren des Verfahrens hat der Beitragsschuldner zu tragen. Zusätzlich kann ein Ausschlussverfahren aus dem Verein gemäß § 8 Nr. 2 der Satzung eingeleitet werden.
  4. Probezeit
    Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens kann die jeweilige Abteilungsleitung Sportinteressierten eine beitragsfreie Teilnahme an den Übungsstunden für maximal 4 Wochen einräumen.
  5. Teilnahme am Sportbetrieb in mehreren Abteilungen
    Vereinsmitglieder, die am Sportbetrieb mehrerer Abteilungen teilnehmen, entrichten zusätzlich zum nur einfach zu zahlenden Vereinsbeitrag die jeweiligen Investitionsumlagen und Abteilungsbeiträge aller betreffenden Abteilungen. Der Mitgliedsbeitrag ist immer an die Abteilung zu leisten, in der das Mitglied zuerst den Antrag auf Mitgliedschaft gestellt hat.

§ 4 Verantwortung der Abteilungsleitungen

  1. Die Abteilungsleitungen sind für die Kontrolle und Durchsetzung der pünktlichen und vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages gemäß § 1 Absatz 2 dieser Beitragsordnung verantwortlich.
  2. In diese Aufgabe werden die Trainer und Übungsleiter einbezogen.
  3. Aufnahmeanträge und Austrittserklärungen werden nach Bestätigung durch die jeweiligen Abteilungsleitungen dem Vereinsvorstand zwecks Führung des statistischen Mitgliedsnachweises zur Verfügung gestellt. Die letztendliche Aufbewahrung und Archivierung erfolgt bei der jeweiligen Abteilungsleitung.
  4. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu schützen.

§ 5 Vereinsaustritt

  1. Gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe a der Satzung muss der Austritt der jeweiligen Abteilungsleitung gegenüber schriftlich erklärt werden.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Kalenderhalbjahres bzw. -jahres.
  3. Die Pflicht zur Zahlung endet erst mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein.

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Kontakt und Impressum

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